Rat der Gemeinde Isernhagen
Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie ist Art. 28 GG verankert. Dort ist festgeschrieben, dass in den Gemeinden die Einwohnerinnen und Einwohner ihren Gemeinderat in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen wählen und dieser als Vertreter der Bevölkerung das Recht hat, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung und er entscheidet über die Angelegenheiten der Kommune. Hauptorgan heißt praktisch: Der Gemeinderat hat das letzte Wort. Er wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern alle fünf Jahre in direkter Wahl gewählt. Die gewählten Gemeinderäte arbeiten immer ehrenamtlich.
Neben seiner Entscheidungskompetenz kontrolliert er gleichzeitig die Gemeindeverwaltung, ob sie auch alle Beschlüsse ordnungsgemäß umsetzt. Die Zuständigkeit des Gemeinderates ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), § 58, geregelt.
Herbert Löffler
Fraktionsvorsitzender
h.loeffler@spd-isernhagen.de
Leyla Hatami
2. stellvertretende Bürgermeisterin
l.hatami@spd-isernhagen.de
Philipp Neessen
p.neessen@spd-isernhagen.de
Harald Müller
h.mueller@spd-isernhagen.de
Tobias Poremba
t.poremba@spd-isernhagen.de
Stefanie Rennspieß
s.rennspiess@spd-isernhagen.de
Reinhard Lensch
r.lensch@spd-isernhagen.de
Gudrun Krone-Höpfner
g.krone-hoepfner@spd-isernhagen.de
Christian Helfers
c.helfers@spd-isernhagen.de